Das UTOPOLIS hat sich (wie jedes Kino in Deutschland) strikt an die Altersfreigaben derFSKzu halten, der "F(reiwilligen)S(elbst)K(ontrolle) der Filmwirtschaft".
Die FSK entscheidet, welcher Film für welches Alter geeignet ist und freigegeben wird.
Verstöße gg. die FSK-Freigaben werden mit empfindlichen Strafen geahndet - bis hin zur Kinoschließung.
Die FSK vergibt folgende Freigaben:
"o. A." / "ab 0 Jahren" ("ohne Altersbeschränkung", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben)
"ab 6 Jahren"
"ab 12 Jahren"
"ab 16 Jahren"
"ab 18 Jahren / keine Jugendfreigabe"
Ausnahme: PG (Parental Guidance) - für Filme freigegeben "ab 12 Jahren":
Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu.Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern autorisiert ist, reicht NICHT aus. Sprich: In Begleitung eines Elternteils dürfen auch Kinder ab 6 Jahren Filme mit der Freigabe "ab 12" besuchen. Andere erwachsene Begleiter (Onkel, Tante, Großeltern, erwachsene Geschwister oder Freunde, etc.) sind NICHT zur Begleitung berechtigt!
ACHTUNG:
PG (Parental Guidance) gilt NICHT für Filme ab 16 oder 18 Jahren! Auch wenn sich das Gerücht seit Jahren hält: Für Filme "ab 16 Jahren" oder Filme "ohne Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) gibt esKEINE AUSNAHME. Die Begleitung durch Eltern berechtigt Jugendliche NICHT zum Besuch von Filmen "ab 16 Jahren" oder "ab 18 Jahren"!
Grundsätzlich sind die FSK-Freigaben für alle Filme bindend: d.h. auch in Begleitung des Erziehungsberechtigten darf z.B. ein 16-Jähriger keinen Film mit FSK ab 18 Jahren besuchen!
Einlass nur mit gültigem Altersnachweis. Bei Missachtung besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückzahlung.
Für denAuftenthalt im Kino-Gebäudegilt: (Bitte nicht verwechseln mit der Altersfreigabe der FSK - die Altersfreigabe ist deutlich strenger)
Kinder unter 14 Jahren nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Wenn ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 22:30 Uhr läuft, dürfen 12jährige nur dann das Kino besuchen, wenn sie sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden. Hier greift das JöschG (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit).