Kassen-Öffnungszeiten:

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Telefonische
Reservierung
NUR
ab 16.30 Uhr
bis 20.45 Uhr
Tel. 0 95 61 / 23 90 51

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OmU* = Originalsprache mit dtsch. Untertiteln
OV* =  Originalsversion OHNE Untertitel
WA** = Wiederaufnahme
* = Angabe noch nicht bestätigt
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FSK + Jugendschutz:

Alle Infos zu den FSK-Freigaben
und Jugendschutz finden Sie hier.
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Was startet in den nächsten Wochen:

FSK + Jugendschutz

Was bedeutet die Altersfreigabe (FSK)?

Das UTOPOLIS hat sich (wie jedes Kino in Deutschland) strikt an die Altersfreigaben der FSK zu halten, der "F(reiwilligen) S(elbst) K(ontrolle) der Filmwirtschaft".

Die FSK entscheidet, welcher Film für welches Alter geeignet ist und freigegeben wird.

Verstöße gg. die FSK-Freigaben werden mit empfindlichen Strafen geahndet - bis hin zur Kinoschließung.

Die FSK vergibt folgende Freigaben:
  • "o. A." / "ab 0 Jahren" ("ohne Altersbeschränkung", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben)
  • "ab 6 Jahren"
  • "ab 12 Jahren"
  • "ab 16 Jahren"
  • "ab 18 Jahren / keine Jugendfreigabe"

Ausnahme: PG (Parental Guidance) - für Filme freigegeben "ab 12 Jahren":

Nach der Parental-Guidance-Regelung (PG) können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Eltern haben dadurch das Privileg, aber auch die Verantwortung den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes bei der Auswahl von Kinofilmen einzuschätzen und ein gemeinsames Kinoerlebnis mit der ganzen Familie zu ermöglichen.

Die PG-Regelung gilt allerdings nur für Filme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren.

Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:

  • Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
  • Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar:in, etc.
  • Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer:innen, Ausbilder:innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter:innen, etc.
  • Eltern haben auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen. 

Diese können mit einem "Elternzettel" benannt werden. Der/die Erziehungsbeauftragte muß muss volljährig sein und sich ausweisen. Der/die Erziehungsbeauftragte muss bei der kompletten Kinovorstellung im Saal sein anwesend.


Sprich: In Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen auch Kinder ab 6 Jahren Filme mit der Freigabe "ab 12" besuchen. 

ACHTUNG:

PG (Parental Guidance) gilt NICHT für Filme ab 16 oder 18 Jahren!

Auch wenn sich das Gerücht seit Jahren hält: Für Filme "ab 16 Jahren" oder Filme "ohne Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) gibt es KEINE AUSNAHME.
Die Begleitung durch Eltern berechtigt Jugendliche NICHT zum Besuch von Filmen "ab 16 Jahren" oder "ab 18 Jahren"!


Grundsätzlich sind die FSK-Freigaben für alle Filme bindend: d.h. auch in Begleitung des Erziehungsberechtigten darf z.B. ein 16-Jähriger keinen Film mit FSK ab 18 Jahren besuchen!

Einlass nur mit gültigem Altersnachweis. Bei Missachtung besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückzahlung.

LINK zur Homepage der FSK

Jugendschutzgesetz:

Für den Auftenthalt im Kino-Gebäude gilt:
(Bitte nicht verwechseln mit der Altersfreigabe der FSK - die Altersfreigabe ist deutlich strenger)
  • Kinder unter 14 Jahren nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • Wenn ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 22:30 Uhr läuft, dürfen 12jährige nur dann das Kino besuchen, wenn sie sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden. Hier greift das JöschG (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit).