Das UTOPOLIS hat sich (wie jedes Kino in Deutschland) strikt an die Altersfreigaben derFSKzu halten, der "F(reiwilligen)S(elbst)K(ontrolle) der Filmwirtschaft".
Die FSK entscheidet, welcher Film für welches Alter geeignet ist und freigegeben wird.
Verstöße gg. die FSK-Freigaben werden mit empfindlichen Strafen geahndet - bis hin zur Kinoschließung.
Die FSK vergibt folgende Freigaben:
"o. A." / "ab 0 Jahren" ("ohne Altersbeschränkung", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben)
"ab 6 Jahren"
"ab 12 Jahren"
"ab 16 Jahren"
"ab 18 Jahren / keine Jugendfreigabe"
Ausnahme: PG (Parental Guidance) - für Filme freigegeben "ab 12 Jahren":
Nach der Parental-Guidance-Regelung (PG) können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Eltern haben dadurch das Privileg, aber auch die Verantwortung den individuellen Entwicklungsstand ihres Kindes bei der Auswahl von Kinofilmen einzuschätzen und ein gemeinsames Kinoerlebnis mit der ganzen Familie zu ermöglichen.
Die PG-Regelunggiltallerdingsnur für Filme miteinerFSK Freigabe ab 12 Jahren.
Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:
Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar:in, etc.
Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer:innen, Ausbilder:innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter:innen, etc.
Eltern haben auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen.
Diese können mit einem "Elternzettel" benannt werden. Der/die Erziehungsbeauftragte muß muss volljährig sein und sich ausweisen. Der/die Erziehungsbeauftragte muss bei der kompletten Kinovorstellung im Saal sein anwesend. Sprich: In Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen auch Kinder ab 6 Jahren Filme mit der Freigabe "ab 12" besuchen.
ACHTUNG:
PG (Parental Guidance) gilt NICHT für Filme ab 16 oder 18 Jahren! Auch wenn sich das Gerücht seit Jahren hält: Für Filme "ab 16 Jahren" oder Filme "ohne Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) gibt esKEINE AUSNAHME. Die Begleitung durch Eltern berechtigt Jugendliche NICHT zum Besuch von Filmen "ab 16 Jahren" oder "ab 18 Jahren"!
Grundsätzlich sind die FSK-Freigaben für alle Filme bindend: d.h. auch in Begleitung des Erziehungsberechtigten darf z.B. ein 16-Jähriger keinen Film mit FSK ab 18 Jahren besuchen!
Einlass nur mit gültigem Altersnachweis. Bei Missachtung besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückzahlung.
Für denAuftenthalt im Kino-Gebäudegilt: (Bitte nicht verwechseln mit der Altersfreigabe der FSK - die Altersfreigabe ist deutlich strenger)
Kinder unter 14 Jahren nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Jugendliche unter 16 nach 22:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Jugendliche unter 18 nach 24:00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Wenn ein Film "ab 12 Jahre" noch um 20:00 oder 22:30 Uhr läuft, dürfen 12jährige nur dann das Kino besuchen, wenn sie sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden. Hier greift das JöschG (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit).