Das UTOPOLIS hat sich (wie jedes Kino in Deutschland) strikt an die Altersfreigaben der
FSK zu halten, der "
F(reiwilligen)
S(elbst)
K(ontrolle) der Filmwirtschaft".
In diesem Gremium, das in Wiesbaden-Erbenheim zu Hause ist und aus Vetretern der unterschiedlichsten Gesellschaftsgruppen besteht (z.B. ehrenamtlich tätige Lehrer, Psychologen, Medienwissenschaftler, Studenten, Hausfrauen, Filmhistoriker etc.), wird entschieden, welcher Film für welches Alter geeignet ist und freigegeben wird.
Verstöße gg. die FSK-Freigaben werden mit empfindlichen Strafen geahndet - bis hin zur Kinoschließung.
Die FSK vergibt folgende Freigaben:
- "o. A." / "ab 0 Jahren" ("ohne Altersbeschränkung", sprich: theoretisch von Geburt an freigegeben)
- "ab 6 Jahren"
- "ab 12 Jahren"
- "ab 16 Jahren"
- "ab 18 Jahren / keine Jugendfreigabe"
Ausnahme: PG (Parental Guidance) - für Filme freigegeben ab 12 Jahren
Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht NICHT aus.
(Sprich: In Begleitung eines Elternteils dürfen auch Kinder ab 6 Jahren Filme mit der Freigabe "ab 12" besuchen. Andere erwachsene Begleiter - Onkel, Tante, Großeltern, erwachsene Freunde etc. - sind nicht zur Begleitung berechtigt!)
WICHTIG: PG (Parental Guidance) gilt nicht für Filme ab 16 oder 18 Jahren!:
Auch wenn sich das Gerücht seit Jahren hält: Für Filme "ab 16 Jahren" oder Filme "ohne Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) gibt es
KEINE AUSNAHME. Die Begleitung durch Eltern berechtigt Jugendliche NICHT zum Besuch dieser Filme!
Grundsätzlich sind die FSK-Freigaben für alle Filme bindend: d.h. auch in Begleitung des Erziehungsberechtigten darf z.B. ein 16-Jähriger keinen Film mit FSK ab 18 Jahren besuchen!
LINK zur Homepage der FSK